Termine unter 0371 / 810 26 60

Menü

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist Logopädie?
Logopädie untersucht und behandelt Menschen mit Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen, die funktionell oder organisch verursacht worden. Dies kann Menschen jeden Alters betreffen.
Wer stellt ein Rezept aus?
Beim Auftreten einer stimmlichen oder sprachlichen Auffälligkeit nehmen Sie Kontakt zu einem Allgemeinarzt, gegebenenfalls Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde) auf. Dieser wird Ihnen, falls er eine Behandlung für erforderlich hält, eine Verordnung ausstellen.
Wie lange dauert ein Therapiesitzung?
In der Regel verordnen die Ärzte 45 Minuten Behandlungszeit.
Wie oft findet die Therapie statt?
Die Therapie findet mindestens 1 x pro Woche statt.
Führen Sie auch Hausbesuche durch?
Auf ärztliche Verordnung führen wir Besuche zu Ihnen nach Hause oder in Pflegeeinrichtungen durch.
Kann ich vor Therapiebeginn Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um persönliche Fragen zu stellen?
Sie können persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Ab dem 18. Lebensjahr verlangt Ihre Krankenkasse einen Eigenanteil von 10 % zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr.
Wie schnell kann eine Behandlung begonnen werden?
Wir ermöglichen einen zeitnahen Therapiebeginn binnen weniger Tage nach Kontaktaufnahme.